Berlin ist leider nicht nur Landeshauptstadt, sondern auch Zentrum für Autodiebstahl. Hier ist die Zahl deutschlandweit am höchsten. Mehr als jedes dritte Fahrzeug wird hier gestohlen. Zum Vergleich sind es in der zweitplatzierten Stadt Hamburg mehr als die Hälfte weniger. Das ist für private Autobesitzer schon schädlich und ärgerlich. Ein Autodiebstahl von Wagen in einem Fuhrpark kann aber enorme Kosten für Unternehmen verursachen. Letztere sollten ihre Fahrzeuge daher mit einer gesonderten Fuhrparkversicherung schützen. Viel zu oft wegen sich KFZ-Besitzer in Sicherheit.
“Wir sind ja versichert!”
Das denken sich viele der privaten Autobesitzer und auch Flottenchefs verlassen sich im Schadensfall auf ihren Versicherungsschutz. Anscheinend wissen viele Menschen noch immer nicht, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Schutz im Falle von Autodiebstahl bietet. Diese vollständige Absicherung kann nur eine Teil- oder Vollkasko gewährleisten. Im Falle einer Flotte sollte sogar eine gesonderte gewerbliche Versicherung abgeschlossen werden. Das trifft sowohl auf Mietwagen wie auch Firmenwagen zu. Immer dann, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, ist eine Vollkaskoversicherung auf längere Sicht die richtige und günstigere Entscheidung. Im Falle von finanzierten oder geleasten Wagen ist dies sogar oftmals Teil des Vertrages. Die Fuhrparkversicherung deckt auch Schäden durch Vandalismus oder Selbstverschulden ab. Besonders in Berlin haben viele PKW-Besitzer nur die rudimentäre gesetzliche Haftpflichtversicherung. Laut Statistiken sind es hier fünf Prozent weniger als im Rest von Deutschland. Die Berliner sind also Versicherungsmuffel, die dazu neigen, am falschen Ende zu sparen. Das Erwachen folgt nicht selten nach der Autodiebstahlanzeige.
Billig gekauft ist teuer gespart – Warum eine gewerbliche Versicherung auch finanzielle Absicherung bedeutet
Fuhrparkversicherungen, ebenso wie private KFZ – Versicherungen, können sich in puncto Leistung und Kosten deutlich unterscheiden. Vergleichen zahlt sich also aus. Ein zu geringer Versicherungsschutz hingegen kann teuer werden. Das bezieht sich nicht nur auf den Fahrzeugwert, sondern auch auf den reibungslosen Ablauf den Fuhrparks. Wer seine Versicherung wechseln möchte, kann dies immer zum Jahresende tun. Verträge werden in der Regel bis zum 31. Dezember abgeschlossen. Die meisten Versicherungen haben sogar nur eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Folgekosten durch Ausfällen in der Flotte
Zudem kommen bei dem Ausfall eines Wagens im Fuhrpark auch häufig weiter Kosten auf das Unternehmen zu. Besonders dann, wenn die Flotte Teil oder gar das ganze operative Geschäft darstellt (Car Sharing, Mietwagen, Lieferdienste etc.) und der Umsatz direkt an den Fuhrpark gebunden ist, muss die Vollständigkeit zuverlässig gegeben sein. Uneingeschränkte Mobilität ist die Basis eines jeden Fuhrparks und sollte niemals beeinträchtigt werden. Jeder Ausfall durch Autodiebstahl oder Beschädigungen schlägt sich direkt als Verlust in der Bilanz nieder. Im Falle einer Vollkaskoversicherung und neuwertigen Wagen wird der Schaden vollständig und umgehend gedeckt. In manchen Fällen werden sogar die Kosten für einen Mietwagen übernommen. Wer Sachgegenstände (Smartphone, Laptop, Ausrüstung etc.), die nicht zum Inventar des Wagens gehören, versichern möchte, sollte dies ebenfalls in seinem Vertrag verankern.
Fuhrparkversicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar?
Generell lautet die Antwort: Ja. Wenn das Fahrzeug des Fuhrparks zu über 50 % betrieblich genutzt wird, gehört es zum Vermögen des Unternehmens und ist somit vollständig steuerlich geltend zu machen. Das gilt für alle Kosten und damit auch für die gewerbliche Versicherung. Wer das Auto mehr als 50 % für private Zwecke nutzt, muss ein Fahrtenbuch führen. Um eine Fuhrparkversicherung abzuschließen, genügen zumeist mehr als zwei oder 5 Fahrzeuge. Die Daumenregel: Je mehr Wagen, desto günstiger der einzelne Vertrag. Das gilt sowohl für gekaufte oder geleaste als auch für finanzierte Autos. Reparaturen und Instandhaltungskosten fallen ebenfalls unter diese Regelung. Hier haben Firmen und Selbstständige einen deutlichen Vorteil gegenüber Privatpersonen. Diese dürfen nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung absetzen. Eine Kaskoversicherung gilt als freiwillige Zusatzversicherung. Diese steuerrechtliche Regelung macht auch deutlich, wie unerlässlich ein ausreichender Kasko-Versicherungsschutz für einen Fuhrpark ist.
Und nie mehr wieder ward er gesehen
Wer selbst schon einmal Opfer eines Autodiebstahls geworden ist, kennt das Schockgefühl: “Eben war es doch noch da!”, „Der wurde bestimmt abgeschleppt.“ Oder “Der wird bestimmt gefunden!”. Leider ist das statistisch eher unwahrscheinlich. Nur jeder zweite Wagen taucht wieder auf. Der Schaden durch Autodiebstahl beläuft sich allein in Berlin für kaskoversicherte PKW auf über 50 Millionen Euro. Der Verlust durch den Diebstahl von Autoteilen ist in dieser Zahl nicht einmal mit inbegriffen. Auch der Trend zum sogenannten “Teile-Klau” oder im Fachjargon „Diebstahl in oder aus Kraftfahrzeugen“ ist steigend. Im Jahr 2019 belief sich die Zahl dieser Delikte auf knapp 30.000. Besonders SUVs stehen ganz hoch im Kurs der Kriminalstatistik. Die meisten der entwendeten Fahrzeuge werden direkt ins Ausland verschifft und landen dann auf ausländischen Straßen. Damit sind sie für immer verloren. Laut den Behörden liegt das zumeist am Personalmangel. Allerdings sind die auch Autoknacker immer gewiefter geworden. Alarmanlagen oder Wegfahrsperren werden oft in Sekundenschnelle ausgeschaltet. Das modernste Sicherrunssystem ersetzt keinen guten Versicherungsschutz. Auch hier gilt, umso besser versichert, desto geringer der Schaden.