Im Zuge der Diskussionen um die Förderung von E-Fahrzeugen hat die Bundesregierung inzwischen eine Einigung erzielt: Man möchte die Subventionen ab 2023 drastisch reduzieren, bis sie schließlich vollkommen eingestellt werden. Der Grund: Man hat neue Richtlinien bezüglich Zuschüsse von Elektrofahrzeugen entwickelt. Autos mit elektrischem Antrieb werden dementsprechend auch nach 2022 noch von staatlicher Seite gefördert. Jedoch sollen die Subventionierungen deutlich reduziert werden und im Rahmen eines festen Gesamtbudgets stattfinden.
Plug-In-Hybride werden nicht mehr gefördert – Elektrofahrzeug-Prämie sinkt deutlich
Dass die staatliche Förderung von E-Autos sowie Fahrzeugen mit Plug-In-Hybridantrieb deutlich reduziert wird oder ausläuft, steht inzwischen fest. Das ist das Ergebnis langwieriger Diskussionen, in denen es um die Zukunft der Subventionen ging.
Gemäß des Klimaschutz- und Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) soll sich die Förderung auf batterieelektrische Autos konzentrieren. Dies soll vor allem dem Klimaschutz zugute kommen und die bereitgestellten Haushaltsmittel gezielt nutzen.
Ebenso ließ Habeck verlauten, dass die Elektromobilität den Sprung auf den Massenmarkt geschafft habe und elektrische Autos von nun an ohne staatliche Zuschüsse auskommen würden.
Deckelung mit fester Obergrenze bei E-Fahrzeugen
Zwar werden Fördergelder für den Kauf von E-Fahrzeugen auch nach 2022 noch ausbezahlt, allerdings plant man eine drastische Reduzierung der Subventionierung – in Kombination mit einer Deckelung des gesamten Budgets. Die Bundesregierung plant hierfür ein Budget von bis zu 3,4 Milliarden Euro ein, davon entfallen 2,1 Milliarden allein auf das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Folgejahr. Sind diese Mittel verbraucht, dann läuft die Subventionierung mit dem Umweltbonus aus. Die Haushaltsmittel werden dabei vom Klima- und Transformationfonds des Bundes zur Verfügung gestellt.
Ab 2023 wird die Förderung von E-Autos (PKWs) mit einem Nettolistenpreis von weniger als 40.000 von 6.000 auf 4.500 Euro gesenkt. Autos, die einen Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro aufweisen, erhalten nur noch 3.000 Euro statt 5.000 Euro als Zuschuss. Ab 2024 wird die Prämie dann schließlich nur noch für Fahrzeuge ausbezahlt, deren Nettolistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt. Sie weist dann eine Höhe von noch 3.000 Euro auf. Teurere Autos werden nicht mehr vom Staat bezuschusst.
E-Fahrzeug-Förderung: Nur noch für Privatpersonen möglich
Ab dem 1. September 2023 plant man zudem eine Beschränkung der E-Auto-Förderung auf Privatpersonen. Das bedeutet, dass Unternehmen und Dienstwägen sich nicht mehr über die Prämie fördern lassen, sondern der Fuhrpark künftig vom Unternehmen selbst bezahlt werden muss. Ob es auch für Betreiber von Kleingewerben oder für gemeinnützige Vereine und Organisationen noch Zuschüsse geben wird, steht bislang allerdings noch nicht fest. Über eine Flottenversicherung lassen sich alle Fahrzeuge in einem gewerblichen Fuhrpark gegen verschiedene Risiken absichern. Hierbei handelt es sich um eine rein gewerbliche Versicherung, die nicht von privaten Personen, sondern ausschließlich von Unternehmen und Gewerbetreibenden abgeschlossen werden kann.
Ebenfalls nicht entschieden ist bislang, ob der Herstelleranteil parallel dazu reduziert wird. Noch immer ist es so, dass ein Antrag für eine Förderung eine Zulassung des Fahrzeugs voraussetzt. Aufgrund der derzeit langen Lieferzeiten der Fahrzeuge wird derzeit noch darüber diskutiert, ob das Datum des Vertragsabschlusses als Voraussetzung für eine mögliche Förderung herangezogen werden kann.
Plug-in-Hybride am Ende: Keine Fördergelder mehr für diese Fahrzeuge ab 2023
Jeder, der sich noch ein Plug-In-Hybrid-Fahrzeug kaufen möchte, sollte sich beeilen, denn ab kommendem Jahr fallen die Förderungen weg und man muss das neue Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen. Das kann allerdings auch wiederum für die Steuer interessant werden, wenn man einen Dienstwagen fährt.
Das bedeutet im Klartext: Die Subventionen von PKWs mit Plug-in-Hybriden, die derzeit noch 4.500 Euro beträgt, endet mit dem Beginn des Jahres 2023. Der Bund plant damit eine Menge Geld einzusparen, das dringend in der Haushaltskasse benötigt wird. Gemäß des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Land im Jahr 2021 über 3 Milliarden Euro an Fördergeldern ausbezahlt. Allein bis zum 1. Juli 2022 lag die Zahl der Beantragungen für Fördergelder bei immerhin 1,3 Millionen. Davon entfallen etwa 671.000 auf Unternehmen und 554.000 auf Privatpersonen. Den Rest machen unter anderem kommunale Betriebe aus. Somit zeigt sich: Der Bund erachtet die Subvention von Plug-In-Hybriden nicht mehr als notwendig.
Um die derzeit noch geltende Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zu erhalten, gelten bislang die folgenden Voraussetzungen:
– Es handelt sich um einen Neuwagen, der erst nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurde
– Es handelt sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, welches nicht zum ersten Mal vor dem 4. November 2019 zugelassen worden ist und dessen zweite Zulassung erst nach dem 3. Juni 2020 durchgeführt wurde.
– Beim Leasing von Fahrzeugen ist die Höhe der Förderbeträge von der Laufzeit des Leasingvertrags abhängig. Ist die Laufzeit entsprechend kurz, wird auch die Höhe der Förderung entsprechend reguliert.