Kaufprämie für Elektroautos erhöht!

Wer jetzt ein E-Auto kauft, der profitiert

Die Energiewende ist im vollen Gange, und auch im Bereich der Mobilität tut sich so einiges. Die Bundesregierung hat vor kurzer Zeit das Förderprogramm für Elektromobilität noch einmal nachgebessert. Im Fokus steht dabei natürlich die Förderung von Neukäufen, aber auch das Netz an Ladesäulen muss und soll noch einmal deutlich ausgebaut werden. Die Verbraucher können bis zum 31. Dezember 2021 massiv von den Förderungen profitieren. Die übliche Förderung für Neukäufe durch den „Umweltbonus“ läuft hingegen wie gehabt bis Ende 2025. Wie es möglich ist zu profitieren ist, und welche Vorteile und Fördermöglichkeiten es gibt sollen die nächsten Absätze einmal in kurzer Form aufzeigen. Das Regelwerk wirkt zwar auf den ersten Blick komplex, aber wenn man es durchschaut kann man von den vielen verschiedenen Möglichkeiten sehr effektiv profitieren und Geld sparen.

Umweltbonus + Innovationsprämie nur bis zum 31. Dezember 2021

Der bisherige Umweltbonus bleibt erhalten und gilt weiterhin bis 2025. Neu hinzugekommen ist hingegen die Innovationsprämie. Diese gibt es nur für Fahrzeuge, die ihre Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2021 erhalten. Zuständig für diese Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dort müssen Käufer auch den Antrag stellen. Die Förderung unterteilt sich wie folgt:

– bis zu 9.000 Euro für Neufahrzeuge mit einem rein elektrischen Antrieb (Batterieelektroauto oder Brennstoffzellenantrieb), und mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro.
– bis zu 6.750 Euro für Plug-In-Hybride mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro
– bis zu 7.500 Euro für Neufahrzeuge mit einem rein elektrischen Antrieb. (Batterieelektroautos oder Brennstoffzellenantrieb), und mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro.
– bis zu 5.625 Euro für Plug-In-Hybride mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro

Von den Förderungen profitieren alle Neufahrzeuge, die zwischen dem 03. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen wurden. Auch junge gebrauchte Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen dem 04. November 2019 und einer Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020, bis zum 31. Dezember 2021 können von der Förderung profitieren. Diese Innovationsprämie wird zusätzlich zum Umweltbonus ausgezahlt und erfordert einen gesonderten Antrag.

Zusätzliche Anreize für den täglichen Betrieb wurden gesetzt

Neben der Kaufprämie sollen eine Reihe von Maßnahmen den Umstieg auf die elektrische Mobilität fördern. Vor allem im Bereich der Dienstautos und Firmenwagen wurde hier noch einmal deutlich nachgebessert. Wer sein E-Auto beim Arbeitgeber auflädt, muss diesen steuerlichen und geldwerten Vorteil ab sofort nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Arbeitgeber können die Stromkosten wie gewohnt als Betriebsausgabe geltend machen. Richtig spannend wird es, wenn man um die Kraftfahrzeugsteuer geht. Wer sich ein E-Auto neu anschafft, der muss diese zehn Jahre lang nicht mehr bezahlen. Auch der Einbau einer akustischen Warnanlage für besonders geräuscharme Fahrzeuge wird mit 100 Euro gefördert. Alleine die Einsparungen bei der Kraftfahrzeugsteuer dürften für die Verbraucher ein wertvoller, und vor allem langfristiger Anreiz sein und für den Umstieg sprechen.

Mehr Ladestationen und ein einheitliches Bezahlsystem

Die klassische Tankstelle hat in nicht allzu ferner Zukunft wohl ausgedient. Deutschland setzt auf ein engmaschiges Netz an Ladesäulen. Der Aufbau dieses Netzes wird von der Bundesregierung massiv gefördert. Bis zu 300 Millionen Euro stehen direkt dafür bereit. Weitere Förderungen sollen folgen. Aktuell gibt es im Bereich der öffentlichen Ladesäulen noch Konflikte mit dem EU-Recht. Sobald diese ausgeräumt sind, soll der Ausbau weiter voranschreiten. Bis zu 1.000 neue Ladepunkte sind geplant. Die Förderungen für private Ladepunkte werden aktuell noch in einem anderen Gesetz behandelt. Für Verbraucher erfolgt die Förderung des Baus einer Ladestation durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Gerade bei den öffentlichen Ladestationen steht natürlich auch die Frage der einfachen Bezahlung im Vordergrund. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung der Kaufprämie ein Gesetz eingebracht, mit dessen Hilfe das Bezahlverfahren an öffentlichen Ladepunkten stark vereinfacht werden soll. Die Betreiber der Ladesäule müssen in der Zukunft mindestens eine kontaktlose Bezahlart anbieten. Diese Verpflichtung greift für alle Säulen, die ab dem 01. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladepunkte müssen nachgerüstet werden.

Fazit: Der Umstieg lohnt sich in jedem Fall!

Mit der Innovationsprämie ist der Kauf eines E-Autos noch einmal deutlich interessanter geworden. Bei der Wahl des passenden Modells sind Einsparungen von bis zu 10.000 Euro alleine beim Kauf möglich. Langfristig profitieren Verbraucher vom Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer, und das über einen enorm langen Zeitraum von 10 Jahren. Wer sich informiert und alle Förderungsmöglichkeiten nutzt, der kann in vielen weiteren Bereichen effektiv sparen. Der Bau einer privaten Ladestation wird durch die KfW unterstützt, sodass die Anschaffung eines E-Autos auch für einkommensschwächere Haushalte kein Problem mehr sein sollte. Arbeitgeber profitieren von eigenen Ladepunkten und können diese als Betriebskosten absetzen. Dabei gewähren sie den Arbeitnehmern keinerlei steuerrechtliche Vorteile. Beide Seiten profitieren hier also, und das macht einen Umstieg natürlich noch einmal deutlich attraktiver. Wer aktuell mit dem Gedanken spielt ein neues Fahrzeug anzuschaffen, der sollte sich unbedingt einmal näher mit elektrischen Fahrzeugen befassen. Es muss ja nicht gleich ein voll-elektrischer Antrieb sein. Auch Plug-In-Hybride können von den Förderungen profitieren und bieten dem Besitzer deutliche Vorteile.